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  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Softwareentwicklung, technische Analyse, Reverse Engineering, Digitalisierung, Beratung, Integration, Wartung und damit zusammenhängende Leistungen zwischen dem im Impressum genannten Anbieter von Weltennetz (nachfolgend „Weltennetz“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Weltennetz ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder im Vertrag haben Vorrang.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von Weltennetz sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistung auf Wunsch des Kunden zustande.

Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn im Angebot oder bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird und der Kunde vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen kann.

3. Leistungsumfang und Projektänderungen

Art, Umfang und Ergebnis der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und ergänzenden Vereinbarungen. Weltennetz schuldet nur die dort ausdrücklich bezeichneten Leistungen und Ergebnisse.

Änderungswünsche werden hinsichtlich Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine geprüft. Sie werden erst verbindlich, wenn die Parteien die Änderung mindestens in Textform vereinbart haben. Bis dahin arbeitet Weltennetz auf Grundlage des zuletzt vereinbarten Umfangs weiter, soweit dies sinnvoll und zumutbar ist.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig die erforderlichen Informationen, Zugänge, Testdaten, Ansprechpartner, Entscheidungen und Systemvoraussetzungen bereit. Er sichert zu, dass bereitgestellte Inhalte und Daten rechtmäßig genutzt werden dürfen. Verzögerungen oder Mehraufwand aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung können Termine verschieben und nach vorherigem Hinweis zusätzlich vergütet werden.

5. Vergütung und Zahlung

Vergütung, Abrechnungsart, Teilzahlungen und Zahlungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Zusatzleistungen werden nach der vereinbarten, andernfalls nach der üblichen Vergütung abgerechnet.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Ansprüchen.

6. Termine und höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Nicht von Weltennetz zu vertretende Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Netzen oder Diensten Dritter sowie verspätete Mitwirkung des Kunden, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Weltennetz informiert den Kunden über absehbare wesentliche Verzögerungen.

7. Abnahme bei Werkleistungen

Soweit eine Werkleistung vereinbart ist, prüft der Kunde das vertragsgemäße Ergebnis innerhalb einer angemessenen Frist und erklärt die Abnahme, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt.

8. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält er die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Rechte, die zur vertraglich vorausgesetzten Nutzung erforderlich sind.

Vorhandene Werkzeuge, Bibliotheken, generische Module, Methoden, Vorlagen und Know-how von Weltennetz verbleiben bei Weltennetz. Der Kunde erhält daran die für das Arbeitsergebnis erforderlichen Nutzungsrechte. Rechte an Drittsoftware und Open-Source-Komponenten bestimmen sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen geheim und verwenden sie nur für den Vertragszweck. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit erforderlich, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

10. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Vertrag nichts Wirksames abweichend vereinbart ist. Der Kunde beschreibt Mängel nachvollziehbar und ermöglicht deren Untersuchung. Weltennetz kann zunächst nach eigener Wahl nachbessern oder erneut leisten. Keine Mängelansprüche bestehen für Störungen, die auf nicht freigegebene Änderungen, ungeeignete Systemumgebungen oder eine vertragswidrige Nutzung durch den Kunden zurückgehen, soweit Weltennetz diese nicht zu vertreten hat.

11. Haftung

Weltennetz haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen.

Der Kunde bleibt für eine angemessene Datensicherung verantwortlich. Eine Haftung für Datenverlust ist im Rahmen der vorstehenden Regeln auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

12. Wartung, Support und Verfügbarkeit

Wartung, Support, Reaktionszeiten und bestimmte Verfügbarkeiten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Bei Leistungen Dritter gelten zusätzlich deren technische und vertragliche Rahmenbedingungen.

13. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen und entstandene Aufwände sind zu vergüten.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Weltennetz Gerichtsstand; Weltennetz bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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Individuelle Software, technische Analysen und Digitalisierung.

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